„Live Casino“ ist ein Suchbegriff, aber kein Rechtsbegriff. Gemeint ist ein Tisch, an dem ein echter Croupier per Videoübertragung Roulette, Black Jack oder Baccara leitet und Sie von zu Hause mitspielen. Wie das Gesetz solche Angebote einordnet, steht im Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021); dieser Ratgeber folgt dem Wortlaut und nennt bewusst keine Anbieter.
Ist Live Casino in Deutschland erlaubt?
Das hängt an einer Definition. § 3 Abs. 1a GlüStV 2021 versteht unter Online-Casinospielen virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet. Der Live-Tisch mit Croupier fällt also unter denselben Begriff wie das virtuelle Roulette.
Für diese Gruppe gilt die Sonderregel des § 22c. Die Länder können Online-Casinospiele für ihr Hoheitsgebiet selbst veranstalten, durch eine öffentlich-rechtliche Einrichtung oder durch eine Gesellschaft mit maßgeblicher öffentlicher Beteiligung. Oder sie erteilen Konzessionen, höchstens so viele, wie nach dem jeweiligen Spielbankenrecht mit Stand 17. Januar 2020 vergeben werden konnten, und diese Konzessionen sind zu befristen.
Dahinter steht das Prinzip des Erlaubnisvorbehalts aus § 4 Abs. 1: Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet werden. Für Live-Tische ist diese Behörde keine Bundesstelle, sondern die Glücksspielaufsicht des Landes.
Auch § 4 Abs. 4 zieht eine Grenze: Eine Erlaubnis für Glücksspiele im Internet darf nur für bestimmte Arten erteilt werden, und Online-Casinospiele stehen dort ausdrücklich neben virtuellen Automatenspielen und Online-Poker. Ein Live-Angebot ist also nicht grundsätzlich verboten, aber an den Weg über die Länder gebunden. Im Übrigen ist die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet untersagt.
Warum gibt es keine bundesweite GGL-Erlaubnis für Live-Tische?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist für die länderübergreifende Aufsicht im Internet zuständig, aber nicht für alles. In ihrer Broschüre zählt sie als Aufgaben auf: Online-Poker und virtuelle Automatenspiele, Sport- und Pferdewetten im Internet, bundesweite Soziallotterien, Klassenlotterien und die gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern. Bankhalterspiele stehen nicht auf dieser Liste.
Zum Verhältnis schreibt die GGL an anderer Stelle: Klassische Bankhalterspiele im Internet, also Roulette, Baccara oder Black Jack, dürften nur von den Ländern selbst betrieben werden. Virtuelle Automatenspiele dürften diesen Tischspielen nicht ähneln, und Anbieter virtueller Automatenspiele dürften Begriffe wie „Casino“ oder „Casinospiele“ nicht führen.
| Spielart | Rechtsrahmen | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Virtuelle Automatenspiele | Erlaubnis nach GlüStV 2021 | GGL |
| Online-Poker | Erlaubnis nach GlüStV 2021 | GGL |
| Online-Casinospiele (virtuelle Tische und Live-Übertragung) | § 22c: Land selbst oder befristete Landeskonzession | Landesbehörde |
| Spielbank vor Ort | Spielbankgesetz des Landes, § 20 | Landesbehörde |
Wer steht auf der Whitelist für Online-Casinospiele?
Die Whitelist der GGL ist die amtliche Liste der erlaubten Angebote. Sie führt unter der Art „Online-Casinospiele“ zum Stand 02.10.2026 zehn Einträge. Bei allen nennt sie als Aufsicht die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes, nicht die GGL. Die Eintragsdaten der ersten Domain reichen von Januar 2024 bis November 2024.
Das sagt die Liste nicht: Sie nennt je Eintrag Unternehmen, Art, Domain und Datum, aber keine einzelnen Spiele. Ob ein Eintrag Live-Tische umfasst, lässt sich daraus nicht ablesen; das wäre eine Vermutung, und diese Seite stellt sie nicht an. Maßgeblich ist, was im Erlaubnisbescheid und auf der Anbieterseite steht.
Die GGL gibt als Faustregel aus: Alle Glücksspielangebote im Internet, die nicht auf der Whitelist stehen, sind illegal. Wer ohne Erlaubnis öffentliche Glücksspiele in Deutschland anbietet, macht sich nach Angabe der GGL strafbar. Anbieter mit deutscher Erlaubnis müssen zudem auf ihrer Startseite schriftlich darauf hinweisen, dass sie über die staatliche Erlaubnis verfügen.
Woran erkennen Sie ein erlaubtes Angebot?
Vier Schritte genügen für eine erste Prüfung:
- Öffnen Sie die Whitelist der GGL und suchen Sie die Domain.
- Prüfen Sie die Art des Eintrags: „Online-Casinospiele“ ist eine eigene Kategorie, getrennt von „Virtuelle Automatenspiele“.
- Lesen Sie die Aufsichtsbehörde: Bei Online-Casinospielen ist es eine Landesbehörde.
- Vergleichen Sie die Startseite des Angebots mit dem Hinweis auf die deutsche Erlaubnis.
Ein Angebot, das mit Live-Tischen wirbt und in der Whitelist fehlt oder nur unter einer anderen Art steht, erfüllt diese Prüfung nicht. Die GGL nennt dafür auf ihrer Seite ein Hinweisgeberportal, über das Sie Verstöße melden können.
Dürfen Spielbanken ihre Tische oder Automaten live ins Netz übertragen?
Für Automaten ausdrücklich nicht. § 22c Abs. 4 verbietet die audiovisuelle oder rein visuelle Übertragung von Automatenspielen aus einer Spielbank, aus Spielhallen und anderen Orten mit Spielgeräten sowie die Teilnahme daran über das Internet. Ein Haus darf seine Automaten also nicht als Stream anbieten.
Für Tische liegt der Fall anders, weil sie unter die Definition der Online-Casinospiele fallen. Eine Spielbank, die Live-Tische ins Netz bringen wollte, bräuchte dafür die Grundlage des § 22c in ihrem Land. Das Spiel am Tisch vor Ort bleibt davon unberührt: Es richtet sich weiter nach dem jeweiligen Spielbankgesetz.
Die Zahl der Spielbanken selbst ist nach § 20 zu begrenzen, die Aufsicht liegt bei den Ländern. Wie das im Einzelnen aussieht, zeigt der Überblick nach Bundesländern.
Können die Länder Live-Tische gemeinsam zulassen?
Ja, § 22c Abs. 2 erlaubt es den Ländern, Online-Casinospiele gemeinsam zu veranstalten oder gemeinsame Konzessionen zu erteilen. Die Gesamtzahl bleibt dabei an die in den beteiligten Ländern zulässigen Konzessionen gebunden.
Eine Konzession gilt nur für das Gebiet des Landes, das sie vergibt. Verstößt der Konzessionsinhaber gegen eine räumliche Beschränkung, ist die Konzession nach Abs. 3 zu widerrufen. Alles Weitere, etwa Anforderungen an einzelne Spiele, regeln die Länder nach Abs. 5 in eigenen Vorschriften. Einen bundeseinheitlichen Katalog für Live-Tische gibt es deshalb nicht. Für Sie heißt das: Ein Angebot mit Live-Tischen gehört auf die Whitelist unter „Online-Casinospiele“ und nennt dort eine Landesbehörde als Aufsicht; ein Eintrag unter „Virtuelle Automatenspiele“ deckt Live-Tische nicht ab.
Was unterscheidet echte Tische in der Spielbank vom Live-Stream?
Am Tisch in der Spielbank sitzen Sie physisch, mit Ausweiskontrolle am Einlass und Abgleich mit der Sperrdatei bei jedem Betreten (§ 8 Abs. 3 GlüStV 2021). Das Angebot steht im Datensatz dieser Seite je Haus: Nach den Betreiberseiten bieten 47 der 70 Standorte klassisches Spiel an, 17 sind reine Automatenhäuser, und bei sechs Häusern im Saarland nennen die Betreiberseiten kein Angebot je Haus.
Vier Häuser als Beispiele, jeweils nach den Betreiberseiten (Stand 07.10.2026):
Die Unterschiede zeigen sich in den Rahmenbedingungen: Eintritt, Mindestalter und Dresscode legt je Land und Haus der Betreiber fest, im Internet gelten dagegen bundeseinheitliche Vorgaben wie das Einzahlungslimit. Die Tabelle zeigt, wie weit die Werte auseinanderliegen.
| Haus | Tischspiele laut Betreiber | Eintritt | Mindestalter |
|---|---|---|---|
| Casino Baden-Baden | Roulette, Black Jack, Ultimate Texas Hold’em, Poker | 5 € (klassisches Spiel) | 21 |
| Spielbank Wiesbaden | American Roulette, TouchBet-Roulette, Black Jack, Poker | kostenfrei | 18 |
| Casino am Potsdamer Platz | American Roulette, Blackjack, Ultimate Texas Hold’em, Touchbet, Glücksrad, Sic Bo, Punto Banco/Baccarat, Poker | 2 € | 18 |
| Spielbank Bad Homburg | Roulette, American Roulette, Black Jack, Ultimate Texas Hold’em, Touchbet-Roulette | 2,50 € Tageskarte | 18 |
Vor Ort entscheiden Dresscode und Öffnungszeiten je Haus, nicht je Land. Im Ratgeber zur Kleiderordnung steht, wo gepflegte Kleidung verlangt wird und wo Freizeitkleidung genügt.
Woran erkennen Sie ein unerlaubtes Angebot?
Die GGL nennt in ihrer Broschüre mehrere Merkmale legaler Online-Angebote, an denen Sie ein Live-Angebot messen können. Das legale Online-Produkt muss über eine „.de“-Domain angeboten und in deutscher Sprache dargestellt werden. Anzeigen, Einsätze und Gewinne dürfen nur in Euro und Cent erscheinen, Punkte oder Ähnliches sind unzulässig.
Außerdem gilt für die Werbung: Zwischen 6 und 21 Uhr darf im Rundfunk und im Internet nicht für Online-Casinospiele geworben werden. Wer also morgens oder mittags auf eine Live-Tisch-Anzeige trifft, sieht ein Indiz, das zur Whitelist-Prüfung gehört, aber kein Beweis ist; entscheidend bleibt die Listung.
Fehlt der Eintrag, helfen Sie sich selbst am besten mit einem Schritt: nicht registrieren, keine Zahlung auslösen und den Fall dem Hinweisgeberportal der GGL melden. Zur Einordnung hilft der Ratgeber zum Glücksspielstaatsvertrag, der die einzelnen Paragrafen mit Fundstelle nennt.
Was gilt für Spielerschutz und Hilfe?
Die Schutzmechanik ist in beiden Welten dieselbe Grundidee, aber an anderer Stelle verankert. Im Internet erfolgt der Abgleich mit OASIS laut GGL bei Registrierung und Login; in der Spielbank am Eingang. Wer sich selbst sperren lassen möchte, findet das Verfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Glücksspiel kann süchtig machen. Wer merkt, dass das Spielen aus dem Ruder läuft, erreicht die anonyme und kostenlose BZgA-Telefonberatung zur Glücksspielsucht unter 0800 1 37 27 00; weitere Informationen bietet www.bioeg.de. Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt, in einigen Ländern erst ab 21.