Ausweiskarte vor einem Eingangsportal als Strichzeichnung

Ab wann darf man ins Casino – 18 oder 21 Jahre?

Auf die Frage „Ab wann darf man ins Casino?“ gibt es keine einheitliche Antwort, weil das Recht der Spielbanken in Deutschland Ländersache ist. Jedes Bundesland hat ein eigenes Spielbankgesetz oder eine eigene Spielordnung und legt dort fest, wer das Haus betreten und spielen darf. Beim Casino Alter Deutschland stehen deshalb zwei Zahlen nebeneinander: 21 Jahre in vier Ländern, die Volljährigkeit mit 18 Jahren in den übrigen zwölf.

Die Grenze von 18 Jahren ergibt sich dort, wo das Gesetz nur „Minderjährige“ ausschließt, aus § 2 BGB: Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Das ist auch der Maßstab des Glücksspielstaatsvertrags 2021, dessen § 4 Abs. 3 die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücksspielen für unzulässig erklärt. Das Casino Mindestalter darf ein Land über diese Grenze hinaus anheben, und vier Länder tun es. Wer wissen will, ab wann darf man ins Casino gehen, und das Casino Mindestalter für sein Bundesland sucht, findet es in der folgenden Tabelle.

Welches Casino Mindestalter gilt in welchem Bundesland?

Die Tabelle führt alle 16 Länder mit der Norm auf, deren Wortlaut für diese Seite eingesehen wurde. Die letzte Spalte gibt wieder, was die Betreiber der Häuser auf ihren eigenen Seiten als Mindestalter nennen.

BundeslandMindestalter SpielbankRechtsgrundlage (Wortlaut geprüft)Häuser laut Betreiberangabe
Baden-Württemberg21§ 29 Abs. 1 LGlüG: Aufenthalt in der Spielbank während des Spielbetriebs unter 21 Jahren nicht gestattetBaden-Baden, Konstanz, Stuttgart: 21
Bayern21§ 3 Nr. 1 SpielbO: Spielverbot unter 21; § 4 Abs. 2 SpielbO: Volljährige unter 21 dürfen nur in Begleitung eines mindestens 21-Jährigen hinein und nicht mitspielenalle neun Häuser: 21
Berlin18§ 8 Nr. 1 SpBG: Teilnahme am Spiel nicht gestattet, wer das 18. Lebensjahr nicht vollendet hatvier Standorte: 18
Brandenburg18§ 5 Abs. 2 SpielbG: Aufenthalt unter 18 Jahren nicht gestattetCottbus, Potsdam: 18
Bremen21§ 3a Abs. 2 Spielbankgesetz Bremen: Aufenthalt unter 21 Jahren nicht gestattetBremen, Bremerhaven: 21
Hamburg18§ 5 Nr. 1 Buchst. a Spielordnung: Teilnahme unter 18 Jahren nicht erlaubtvier Standorte: 18
Hessen18§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Spielordnung: Teilnahme nicht gestattet, wer noch nicht volljährig istvier Häuser: 18
Mecklenburg-Vorpommern18§ 3 Nr. 1 SpbVO M-V: Teilnahme unter 18 Jahren nicht gestattetAltersangabe der Häuser nicht geprüft
Niedersachsen21§ 10a Satz 1 NSpielbG: Besuch unter 21 Jahren nicht gestattet; § 4 NSpielO: Spielverbot unter 21alle zehn Häuser: 21
Nordrhein-Westfalen18§ 9 Abs. 2 SpielbG NRW: Aufenthalt und Spiel für Minderjährige nicht gestattetfünf Häuser: 18
Rheinland-Pfalz18§ 3 Abs. 1 Spielordnung: Minderjährigen ist der Zutritt nicht gestattetsechs Häuser: 18
Saarland18§ 7 SpielbG-Saar: Spielbank muss den Ausschluss Minderjähriger gewährleistenAltersangabe der Häuser nicht geprüft
Sachsen18§ 5 Abs. 1 SächsSpielbG: Aufenthalt während des Spielbetriebs nur Volljährigen gestattetChemnitz, Dresden, Leipzig: 18
Sachsen-Anhalt18§ 6 Abs. 1 SpielbG LSA (Fassung 2012): Minderjährigen ist der Zutritt zu den Spielsälen nicht gestattetHalle, Leuna-Günthersdorf, Magdeburg: 18
Schleswig-Holstein18§ 3 Abs. 2 Nr. 4 SpielbG SH (Fassung 2014): Erlaubnis setzt den Ausschluss Minderjähriger von der Teilnahme vorausFlensburg, Kiel, Lübeck, Schenefeld: 18
Thüringen18§ 2a Abs. 2 ThürSpbkOCG: Aufenthalt unter 18 Jahren nicht gestattetderzeit keine Spielbank im Datensatz

Von den 70 aktuell geführten Standorten in Deutschland nennen 24 ein Mindestalter von 21, 35 ein Mindestalter von 18, und 11 haben keine geprüfte Angabe: die Häuser in Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Wo das Gesetz 21 verlangt, nennt auch jedes Haus 21. Ein Haus, das laut eigener Seite eine niedrigere Grenze setzt als sein Land, ist im Datensatz nicht vorhanden.

Eine Unstimmigkeit im Bremer Spielbankgesetz verdient Erwähnung: § 9 Abs. 3 schließt vom Spiel aus, wer „noch nicht volljährig“ ist, § 3a Abs. 2 aber verbietet den Aufenthalt in der Spielbank für alle unter 21. Für den Einlass zählt die strengere Regel in § 3a.

Zum Textstand: Für Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt standen nur die Fassungen von 2014 und 2012 zur Verfügung, für Rheinland-Pfalz die Spielordnung in der Fassung von 2012. Die Schleswig-Holsteiner Norm nennt nur den Ausschluss Minderjähriger als Voraussetzung der Erlaubnis; die Altersangabe 18 stützt sich dort zusätzlich auf § 2 BGB und die Betreiberseiten. Vor dem Besuch lohnt ein Blick in die Einlassregeln des Hauses, etwa bei der Spielbank Baden-Baden oder der Spielbank Hannover.

Warum 21 in vier Ländern und 18 in den übrigen?

Die Spielbankgesetze von Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bremen nennen für die 21 keinen Grund im Normtext. Eine Begründung liefert Niedersachsen für eine verwandte Regel: Der Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Spielhallengesetz (Drucksache 18/10441 vom 14.12.2021) verweist darauf, dass für pathologisches Spielverhalten besonders Personen bis zum Alter von 25 Jahren gefährdet seien, und lehnt die 21 an die strafrechtliche Altersgrenze an. Für die Spielbanken der anderen drei Länder liegt keine vergleichbare Begründung vor, deshalb unterbleibt hier eine Deutung.

Für Reisende zählt an dieser Stelle die Landesgrenze, denn das Casino Mindestalter ändert sich mit ihr. Wer mit 19 in Hamburg oder Berlin ins Casino gehen darf, wird in Hannover, München oder Baden-Baden abgewiesen. Eine Besonderheit gibt es in Bayern: Volljährige zwischen 18 und 20 dürfen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Gastes den Spielsaal betreten, gespielt wird aber nicht. Das regelt § 4 Abs. 2 der Spielbankordnung ausdrücklich. Wie viel Spielraum Kleidung und Einlass sonst lassen, beschreibt der Ratgeber Kleiderordnung und Einlass.

Wie wird das Alter am Eingang geprüft?

Der Einlass folgt in den geprüften Ländern einem ähnlichen Muster, die Details unterscheiden sich im Wortlaut der jeweiligen Spielordnung:

  1. Sie legen am Empfang einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild vor.
  2. Das Haus gleicht Ihre Daten mit der Besucherdatei und der Sperrdatei ab.
  3. Sie erhalten eine Eintrittskarte; in Nordrhein-Westfalen kann das auch eine Zeit-Gästekarte sein.
  4. Mit dem Betreten der Spielsäle erkennen Sie die Spielordnung an.

Für Bayern schreibt § 4 Abs. 1 der Spielbankordnung die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild und den Abgleich mit der Sperrliste vor. Nordrhein-Westfalen geht in § 1 der Spielordnung weiter: Anmeldung und Eintrittskarte sind Pflicht, und nach § 9 Abs. 1 SpielbG NRW wird die Einlasskontrolle bei jedem Einlass erneut durchgeführt, auch wenn die Person am selben Tag schon einmal im Haus war.

Was bewirkt die Spielersperre OASIS?

OASIS ist das spielformübergreifende, bundesweite Sperrsystem des Glücksspielstaatsvertrags. Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 GlüStV 2021 müssen Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, spielwillige Personen durch die Kontrolle eines amtlichen Ausweises identifizieren und mit der Sperrdatei abgleichen. Gesperrte Spieler dürfen nach § 8 Abs. 2 an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen.

Das gilt auch in der Spielbank. Das Niedersächsische Spielbankengesetz verbietet gesperrten Personen den Besuch in demselben Satz wie den unter 21-Jährigen (§ 10a Satz 1), das Bremer Gesetz schreibt den Abgleich mit der Sperrdatei in § 3a Abs. 3 fest. Die Sperre ist kein Altersfilter: Sie erfasst Personen, die sich selbst gesperrt haben, und Personen, die ein Betreiber gesperrt hat. Der Antrag auf Sperre ist kostenfrei (§ 8c Satz 2 GlüStV 2021).

Wer merkt, dass das Spielen aus dem Ruder läuft, erreicht die telefonische Beratung zur Glücksspielsucht unter 0800 1 37 27 00, Informationen gibt es unter www.bioeg.de. Das Angebot ist kostenlos und anonym.

Gilt dasselbe in Spielhallen und Online-Spielotheken?

Rechtlich handelt es sich um getrennte Bereiche mit eigenen Normen. Für Spielhallen verbietet § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes, Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit zu gestatten; Jugendliche sind nach § 1 Personen von 14 bis unter 18 Jahren. Einzelne Länder legen die Grenze höher: Das Niedersächsische Spielhallengesetz (Nds. GVBl. Nr. 3/2022) macht den Zutritt erst ab 21 zur Zertifizierungsvoraussetzung, und in Bremen verpflichtet § 3 des Spielhallengesetzes die Betreiber, Personen unter 21 den Zutritt zu verwehren.

Online-Spielotheken, also virtuelle Automatenspiele bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis, folgen dem Glücksspielstaatsvertrag. Minderjährige sind nach § 4 Abs. 3 ausgeschlossen, die Grenze liegt also bei 18 Jahren. Die Identifizierung läuft dort über geeignete technische Verfahren vor dem Abgleich mit der Sperrdatei (§ 8 Abs. 3 Satz 2). Die Regel steht im Staatsvertrag und nicht in den Spielbankgesetzen der Länder.

Wer beides nutzt, unterscheidet deshalb zwei Altersfragen: die des Landes, in dem die Spielbank steht, und die des Staatsvertrags für das Spiel im Internet. Welche Häuser es je Land gibt, zeigen die Länderseiten, zum Beispiel für Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bremen. Eine Übersicht aller Länder bietet die Deutschland-Tafel.

Was passiert, wenn jemand unter dem Mindestalter erwischt wird?

Wer die Altersgrenze nicht erfüllt, darf nicht hinein und nicht spielen. Das Haus muss den Zutritt verweigern und trägt das Risiko, wenn es dabei nachlässig ist.

Das Niedersächsische Spielbankengesetz zeigt, wie das rechtlich aussieht. Ordnungswidrig handelt nach § 12 Abs. 2 Nr. 6, wer Personen unter 21 oder gesperrten Personen entgegen § 10a Satz 1 Einlass gewährt. Nr. 7 erfasst, wer sich entgegen dieser Vorschrift in einer Spielbank aufhält, Nr. 8, wer sich unter Täuschung über seine Identität den Zutritt erschleicht. Die Geldbuße kann bis zu 500.000 Euro betragen (§ 12 Abs. 3).

Wie die übrigen Länder Verstöße ahnden, ist an dieser Stelle nicht ausgewertet; die Bußgeldrahmen anderer Länder sind hier deshalb nicht aufgeführt. Auch zu Gewinnen Minderjähriger trifft diese Seite keine Aussage.

Welche Ausweise gelten für Touristen und Gäste aus dem Ausland?

Die Landesvorschriften sprechen von einem „gültigen amtlichen Ausweis, der ein Lichtbild des Inhabers enthält“ (Bayern, § 4 SpielbO). Nordrhein-Westfalen präzisiert in § 1 Abs. 2 der Spielordnung, das könne insbesondere ein nach inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz sein.

Die Häuser selbst nennen es enger. Die Betreiberseiten der niedersächsischen Spielbanken, etwa der Spielbank Hannover, verlangen Personalausweis oder Reisepass und lassen den Führerschein nicht gelten. Dasselbe gilt laut Betreiberangabe für die nordrhein-westfälische Spielbank Aachen. Bei einem weiteren Haus in Nordrhein-Westfalen heißt es zusätzlich, bei Aufenthaltstiteln sei in der Regel der Reisepass mitzuführen.

Wer als Tourist fragt, ab wann darf man ins Casino, bekommt dieselbe Antwort wie Einheimische: Das Casino Alter Deutschland regelt das Landesrecht, nicht die Staatsangehörigkeit. Für Reisende folgt daraus: Der Reisepass wird in den Betreiberangaben durchgängig genannt und ist deshalb das sichere Dokument. Ob ein ausländischer Personalausweis genügt, regeln die Landesvorschriften nicht ausdrücklich, das entscheidet die Einlasskontrolle des Hauses. Ein Mindestalter nach dem Heimatland sehen die geprüften Normen nicht vor. Wer mit 18 etwa in die Spielbank Wiesbaden kommt, braucht dafür Ausweis und Sperrdatei-Abgleich, aber keine Begleitung.